Kommunalwahlen: | Kreistagswahlen: | |
- wählen mit 16 Jahren - 3 Stimmen zu vergeben |
- wählen mit 16 Jahren - 3 Stimmen zu vergeben |
Europawahlen: | Bundestagswahlen: | |
- wählen mit 18 Jahren - 1 Stimmen zu vergeben |
- wählen mit 18 Jahren - 2 Stimmen zu vergeben |
Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern wird über die Besetzung der Gemeinderäte und der Kreistage der sechs Landkreise Abgestimmt. In den Gemeinden, die ehrenamtlich verwaltet werden, werden zudem die Bürgermeister neu gewählt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind insbesondere durch die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG)[1] geregelt.
Bei der Kommunalwahl hat jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, das passive Wahlrecht. Auch sind auf kommunaler Ebene ausländische Bürger aus der EU wahlberechtigt.
Jeder Wähler hat bei der Kreistagswahl drei Stimmen, die er beliebig über die Kandidatenlisten der Parteien und Wählergemeinschaften oder die Einzelbewerber verteilen kann. Die Stimmen können dabei für drei verschiedene Kandidaten einer oder mehrerer Parteien abgegeben (panaschieren), aber auch alle für einen einzigen Kandidaten (kumulieren) gegeben werden.
Eine weitere Besonderheit gegenüber den Bestimmungen bei der Landtagswahl ist, dass neben Parteien und Einzelbewerbern auch Wählergemeinschaften antreten dürfen. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es bei der Kreistagswahl keine Fünf-Prozent-Hürde.
Wahlen zu den Kreistagen
Je nach ihrer Bevölkerungsstärke und Fläche sind die Kreistage der neuen Großkreise mit einer unterschiedlichen Anzahl an Sitzen ausgestattet. Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und
Ludwigslust-Parchim werden über je 77 Sitze, die Landkreise Rostock, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald über je 69 Sitze und der Landkreis Nordwestmecklenburg über 61 Sitze verfügen.
Die Landkreise werden in mehrere Wahlbereiche aufgeteilt, in denen die Parteien oder Wählergemeinschaften mit unterschiedlichen Wahlvorschlägen, also mit jeweils anderen Kandidaten, antraten.
Europawahl
Bei der Europawahl geht es um die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die für fünf Jahre gewählt werden. Die Demminerinnen und Demminer bestimmen mit, welche 96 Abgeordneten nach Bundes- und Landeslisten für die Bundesrepublik Deutschland in das Gremium mit Sitz in Straßburg und Brüssel gewählt werden. Jede/r Wähler/in hat nur eine Stimme, mit der die Liste einer Partei gewählt wird.